Lebenslagen: Bürgerserviceportal Owen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Owen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Stadt Owen
Lebenslagen

Qualifikationsnachweis

Für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags spielen eine große Rolle:

  • Fachkunde (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung),
  • Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche, finanzielle und technische) und
  • Zuverlässigkeit.

Welche Nachweise für die entsprechende Ausschreibung erforderlich sind, erfahren Sie in den Ausschreibungsunterlagen. Ihre Fachkunde können Sie beispielsweise nachweisen, indem Sie belegen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei Jahren an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen und so besondere fachliche Qualifikationen erworben haben. Auch sollten Sie eine möglichst aktuelle Referenzliste aus Ihrem Leistungsbereich zusammenstellen. Die Referenzen dienen als Beleg dafür, dass Sie vergleichbare Leistungen schon erfolgreich erbracht haben und voraussichtlich auch den zu vergebenden Auftrag zufriedenstellend erledigen werden.

Tipp: Geben Sie idealerweise mindestens drei aktuelle Referenzen an, mit im wesentlichen vergleichbaren Leistungen.

Ihre Leistungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Auch die technische Ausrüstung, die Ihnen zur Verfügung steht und die Beschäftigungszahl Ihres Unternehmens können hier eine Rolle spielen. Je nach Auftrag werden Sie auch Auszüge aus dem Wettbewerbsregister, Nachweise über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung vorlegen müssen. Es dürfen aber nur solche Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind.

Als Nachweise der Eignung können in der Regel Eigenerklärungen vorgelegt werden.

Ausschluss von Bietern

Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter beispielsweise ausgeschlossen werden, wenn

  • über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden beziehungsweise die Eröffnung beantragt ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
  • deren Unternehmen sich in Liquidation befindet,
  • die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben,
  • die ihrer Verpflichtung zur Steuer- und Abgabenzahlung oder Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen sind oder
  • die im Vergabeverfahren unrichtige Angaben gemacht haben.

Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihre Unterlagen regelmäßig erneuern (z.B. elektronische Dokumentenverwaltung mit Erinnerungsfunktion). So können Sie sicherstellen, dass Sie die aktuellen Dokumente schnell zusammenstellen können.

Nicht geeignete bietende Unternehmen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Präqualifikationsverfahren

Es ist zudem möglich, an einem Präqualifikationsverfahren teilzunehmen. Die öffentlichen Auftraggeber akzeptieren vielfach die Zertifikate, die von den Industrie- und Handelskammern und den Auftragsberatungsstellen über die Aufnahme in die Präqualifizierungsdatenbank oder vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. sowie von der Ingenieurkammer ausgestellt werden. Dadurch müssen die beteiligten Unternehmen nicht bei jeder öffentlichen Ausschreibung erneut Qualifikationsnachweise erbringen, sondern können auf das Präqualifikationsverfahren verweisen. Dies kann bei häufigen Bewerbungen kostengünstiger und weniger zeitaufwendig sein.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

17.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg