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Lebenslagen

Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

Freigabevermerk

14.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

http://service.owen.de//online-dienste/lebenslagen